Bezahlen Sie Rechnungen via Dauerauftrag?

Bezahlen Sie Rechnungen via Dauerauftrag?

Dann wird es Zeit die Daueraufträge dem QR-Rechnungs-Standard anzupassen

Millionen von ES/ESR-Daueraufträgen (orange Einzahlungsscheine) sind zurzeit noch im Umlauf.
Ab 30. September 2022
funktionieren bestehende Daueraufträge nicht mehr, wenn sie auf einem orangen Einzahlungsschein basieren. Regelmässige Zahlungen beispielsweise für Miete, Leasing oder Kredite, die aktuell noch auf ES/ESR beruhen, würden danach die Rechnungssteller bzw. Zahlungsempfänger nicht mehr erreichen.

Falls Sie Zahlungsvorlagen wie Daueraufträge verwenden, dann müssen Sie diese zwingend anpassen und ändern. Verlangen Sie vom Zahlungsempfänger ersatzweise eine QR-Rechnung, diese können sie direkt im E-Banking anpassen.
Sollten Sie über kein E-Banking verfügen, können Sie die neuen QR-Rechnungen am Schalter zur Mutation abgeben.

Bei Fragen helfen wir gerne weiter.

  • Die QR-Rechnung kann auch weiterhin am Bank- oder Postschalter bezahlt werden
  • QR-Rechnungen können weiterhin manuell im E-Banking erfasst werden, es wird kein QR-fähiges Gerät benötigt
  • Wenn Daueraufträge auf Basis von Einzahlungsscheinen erstellt wurden, müssen diese neu eingerichtet werden

Video zu QR Rechnungen