Kolumne Vorsorgegelder

Das Thema Altersvorsorge geniesst sowohl in den Medien wie auch in der Politik viel Beachtung. So werden aktuell in den Eidgenössischen Räten die AHV- und BVG-Reform 21 heiss diskutiert. Die Stimmberechtigten werden danach das letzte Wort haben. Trotz einiger noch offener Streitpunkte zeichnet sich klar ab, dass Leistungen gekürzt werden müssen, um die Renten auch für zukünftige Generationen zu sichern.

Vor diesem Hintergrund gewinnt die Private Vorsorge via Säule 3a immer mehr an Bedeutung. Viele haben vor Jahren mit dem Aufbau einer Säule 3a begonnen und so auf den Konten bereits einen ordentlichen Betrag angespart. Je nach gewählter Wertschriftenlösung ist dieser noch zusätzlich angestiegen. Nun stellt sich die Frage, ob und wann mehrere Vorsorgekonten Sinn machen.

Weshalb machen mehrere Vorsorgekonten Sinn?
Mehrere Vorsorgekonten machen Sinn, weil die Guthaben beim Bezug versteuert werden müssen. Die ausbezahlten Beträge werden separat, d.h. nicht mit dem Einkommen zusammen, versteuert. Aber auch bei Vorsorgegeldern gibt es in den meisten Kantonen einen progressiven Steuersatz. Da die Säule 3a maximal 5 Jahre vor dem ordentlichen Pensionierungsdatum bezogen werden kann, empfehlen wir bereits ab einem Kontostand von rund CHF 50’000.00 ein zusätzliches Konto zu eröffnen, um so die Gelder in unterschiedlichen Steuerjahren beziehen zu können. Die Einsparmöglichkeiten liegen je nach Wohnort, Höhe der Bezüge und Anzahl der Auszahlungen zwischen einigen hundert und mehreren tausend Franken.

Wie viele Konten machen Sinn?
Dies ist sehr individuell. Es kommt zum einen auf die Höhe der Vorsorgeguthaben an, zum anderen auch auf die persönliche Situation. Bei Verheirateten werden beispielsweise die bezogenen Vorsorgegelder innerhalb eines Steuerjahres zusammengezählt und dann versteuert.

Was ist sonst zu beachten?
Die Steuern sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich. In einigen Kantonen kennt man keinen progressiven Steuersatz, in anderen ist die Progression bereits bei tiefen Beträgen stark ansteigend. Weiter ist zu beachten, dass auch Kapitalbezüge aus der Pensionskasse zusammen mit den Auszahlungen aus der 3. Säule versteuert werden müssen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Besuchen Sie die Vorsorgewochen vom 1. – 5. November 2021 in Elgg.
Unsere Spezialistinnen und Spezialisten beantworten gerne Ihre ganz persönlichen Fragen zum Thema Vorsorge.

Weitere Informationen finden Sie jederzeit auch auf unserer Homepage www.zlb.ch oder kontaktieren Sie eine Kundenberaterin oder einen Kundenberater in einer unserer Niederlassungen.

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