QR-Rechnung

Am 30. September 2022 wird die Verarbeitung der roten und orangen Einzahlungsscheine eingestellt. Der Zahlungsverkehr wird mit den Nachfolgeprodukten QR-Rechnung und eBill weiter digitalisiert.

QR-Rechnung

Sind Sie Geschäftskunde? QR-Rechnung für Geschäftskunden

Die QR-Rechnung vereinfacht das Ausstellen und Bezahlen von Rechnungen und ersetzt die roten und orangen Einzahlungsscheine. Während der aktuell noch unbestimmten Übergangsphase werden neue und bisherige Belege im Umlauf sein.

Was ist eine QR-Rechnung?

Diese besteht aus einem Zahlteil und einem Empfangsschein. Im QR-Code unter Zahlteil sind sämtliche Informationen enthalten, die auf der QR-Rechnung auch in Textform erscheinen.

Die Rechnungsempfängerin oder der Rechnungsempfänger scannt den QR-Code via Mobile Banking App ( zB. mit einem Smartphone) oder im E-Banking (mit einem Handscanner) ein und kann anschliessend die Zahlung, ohne zusätzliche Eingaben freigeben. Eine manuelle Erfassung der Zahlungsinformationen ist nach wie vor möglich.

Vorteile der neuen QR-Rechnung:

Bequem – Das Einscannen des QR-Codes funktioniert ganz einfach.

Schnell – Ein Klick genügt um die Zahlung auszulösen.

Effizient – Kein Abtippen von Konto- und Referenznummer nötig, wodurch das Bezahlen schneller wird und mögliche Fehlerquellen reduziert werden.

Bezahlmöglichkeiten:

Ab dem 30. Juni 2020 können Sie via E-Banking und Mobile Banking digital sowie physisch via Easy-Zahlungsauftrag und am Postschalter in CHF und neu in EUR bezahlen.

Typen von QR-Rechnungen

Es gibt drei Ausprägungen von QR-Rechnungen:

  • QR-IBAN mit QR-Referenz
    (ehemalig ESR-Referenz, oranger Einzahlungsschein)

  • IBAN mit Creditor Reference = SCOR
    (Rechnungen die mehrheitlich aus dem Ausland bezahlt werden)

  • IBAN ohne Referenz
    (ersetzen den roten Einzahlungsschein)

 

Was ist bei der Umstellung auf die QR-Rechnung zu beachten?

Als Rechnungsempfänger:

  • müssen Sie nichts unternehmen, da die betroffenen Systeme ab dem 30. Juni 2020 automatisch mit der neuen QR-Rechnung umgehend können.

Als Rechnungssteller:

  • können Sie QR-Einzahlungsscheine direkt im E-Banking generieren und bei uns bestellen.

Kunden mit Lesegerät

  • empfehlen wir eine Aktualisierung oder Neuanschaffung des Lesegerätes zu prüfen, um die QR-Rechnung lesen und bearbeiten zu können.

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